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Besprechung von Dr. Ralph Oliver Graef zur BGH-Entscheidung GRUR-Prax 2023, 682 - Das Recht nicht mehr Opfer zu sein).

Hintergrund war ein Filmbeitrag des ZDF aus dem Jahre 2018 über entführte Kinder. Dieser beleuchtete zwei Entführungsfälle aus der Sicht eines an den Befreiungen beteiligten Journalisten. Dabei berichtete das ZDF unter Nennung des Geburtsnamens auch über die Entführung der damals achtjährigen Klägerin, die mit ihrer Freilassung nach Lösegeldzahlung endete. Zur Illustration verwendete das ZDF zwei Fotos der Klägerin, die deren Eltern damals den Ermittlungsbehörden zur Öffentlichkeitsfahndung zur Verfügung gestellt hatten. Außerdem wurde das Titelblatt einer Illustrierten gezeigt, auf dem die Klägerin mit ihrer Mutter nach der Freilassung abgebildet war. Der BGH setzt die Sorgfaltspflichten der Presse zur Einholung einer Einwilligung zur Nutzung der Bilder außerordentlich hoch an - auch über 30 Jahre nach den Taten. Zu hoch, wie Dr. Ralph Oliver Graef meint.

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Prof. Dr. Christian Rauda im ZDF

Der Kauf von Lizenzschlüsseln für Computerspiele vom Originalhersteller ist in der Regel sehr teuer. Ob der Kauf bei Resellern - die in deutlich günstigere Preise anbieten - legal ist, ist juristisch umstritten. Es gibt hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Gesichert ist, dass der Verkauf von „gebrauchter“ Anwendungssoftware legal ist. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Da Computerspiele aber zusätzlich noch „Multimediaelemente“ aufweisen, streiten sich Juristen, ob Games nicht anders als Software zu behandeln sind. Unsere Meinung hierzu

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Produzentenfrühstück am 22.11.2023

Die technischen Möglichkeiten von KI-Anwendungen steigen exponentiell. Was heißt das für die deutschen Produzenten und Kreativen? Ist alles möglich oder setzen der deutsche Gesetzgeber, die EU oder Kreativvereinigungen wie die Writer‘s Guild of America und die Director’s Guild of America Grenzen?

Antworten gibt es, wie immer, bei unserem Produzentenfrühstück am, Mittwoch, dem 22.11.2023, 9:00-11:00 Uhr im Bankettsaal der Commerzbank Hamburg, Jungfernstieg 22.

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Best Lawyers® Germany 2024

We are delighted to announce that Dr Ralph Oliver Graef has  been recognized in the 2024 edition of The Best Lawyers in Germany™ for his high caliber work in Entertainment Law and Prof. Dr. Christian Rauda for his high caliber work in Gaming Law (bestlawyers.com).

Inclusion in Best Lawyers is based on a rigorous peer-review survey comprising over 650,000 confidential evaluations by attorneys in Germany. For more than 40 years, Best Lawyers has been regarded as the most credible measure of legal integrity and distinction and symbolizes excellence in practice.

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Auszeichnung durch brand eins

GRAEF Rechtsanwälte wurde im Jahr 2023 erneut von brandeins in den Bereichen „Medien, Presse“ und „Marken, Geschmacksmuster“ als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ausgezeichnet. Im Bereich „Medien/Presse“ erzielten wir als eine von nur sieben Medienrechtskanzleien die Höchstbewertung von 4 Sternen, im Bereich Marken, Geschmacksmuster eine sehr starke Bewertung von 3 Sternen. Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Umfragen unter Anwaltskollegen und Mandanten. Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung aus dem Markt.

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"Seneca"

Our highlight of the past Berlinale week: the film "Seneca", in which Ralph Oliver Graef from our film team was involved as Associate Producer, and which had its premiere in the "Special Gala" series. As the Frankfurter Allgemeine Zeitung rightly judged: "John Malkovich turns the dying monologue of the Roman philosopher Seneca into a stellar hour of acting." You rock, John Malkovich.

© Filmgalerie 451 / Berlinale

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Christian Rauda zum Urheberrecht im Gespräch mit der Zeitschrift Land

Ein Fehlurteil von den Luxemburger Gerichten, das die Urheberrechtswelt gerade in Atem hält: Jingna Zhang gegen den „appropriation art“-Künstler Jeff Dieschburg, die Fotografie eines asiatischen Models (rechts) gegen die Aneignung durch Dieschburg (links). Motiv, Gestaltung, die Rosen, die Falten des Kleides, der Gesichtsausdruck sind identisch. Das Luxemburger Gericht sah aber keine Verletzung in Dieschburgs Bild. Rechtsanwalt Christian Rauda, einer der Urheberrechtsspezialisten hier bei uns im Team, zeigt sich im Gespräch mit der Zeitschrift Land „höchst verblüfft“ und spricht von einer „extremen Fehleinschätzung des Gerichts angesichts der überhöhten Anforderungen an die Darlegungslast der Klägerin“. Da hilft nur die nächsthöhere Instanz.

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