„Neuschwansteiner“ keine geografische Herkunftsangabe für Bier. Glückwunsch an unsere Mandantin für diesen wichtigen Sieg.

Das OLG München (Az. 29 U 885/17) hat in einem Verfahren der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die „The world of Neuschwansteiner Holding“ aus Bayern entschieden, dass die Nutzung der Marke „Neuschwansteiner“ für ein Bier, das nicht auf dem Schloss Neuschwanstein gebraut wird, keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG sowie § 3a UWG, Art. 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ) darstellt.