IT-Recht


Wir vertreten Entwickler von individueller Software und Standardsoftware und gestalten IT-Verträge für alle Branchen (z. B. Softwareüberlassungsverträge, Softwarekaufverträge, SaaS-Verträge). Auch IT-Dienstleister zählen zu unseren Mandanten. Zu unserem Leistungsportfolio gehört die Erstellung und Prüfung von Providerverträgen (Zugang, Hosting, ASP), Verträgen rund um Apps, Supportverträgen, Systemverträgen, AGB und TOS, Software-Escrow-Agreements und Service Level Agreements. Für unsere Mandanten machen wir bei Softwaremängeln Gewährleistungsansprüche geltend oder wehren solche Ansprüche ab. Datenschutzrechtliche Fragestellungen und Outsourcing runden unser Beratungsangebot im IT-Recht ab.